Ethische Erwägungen

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In diesem Abschnitt werden ethische Konzepte und Verfahren erläutert, die in der psychologischen Forschung angewandt werden sollten. Er beginnt mit einem kurzen Überblick über die grundlegenden ethischen Prinzipien, fährt fort mit einer kurzen Definition der Bedingungen, unter denen eine Ethikgenehmigung erforderlich ist, und endet mit einer Beschreibung typischer Elemente innerhalb eines Ethikantrags.

Ethische Grundprinzipien

Oberstes Gebot einer ethisch verantwortlichen Forschung ist der respektvolle Umgang mit Menschen, die sich zu Forschungszwecken in den Dienst der Wissenschaft stellen (DGPs, 2018). Die ersten psychologischen Ethikrichtlinien wurden 1952 von der American Psychological Association (APA) vorgelegt und sind heute in Form des Ethics Code of Conduct verfügbar (American Psychological Association, 2017). Der Ethics Code of Conduct umfasst fünf Grundsätze, die sich mit ethischem Verhalten in verschiedenen Phasen des Forschungsprozesses befassen, sowie zehn Standards, die die spezifischen Anforderungen verschiedener psychologischer Tätigkeitsbereiche (z. B. Forschung) darstellen (für weitere Einzelheiten siehe APA, 2002, 2017 oder http://www.apa.org/ethics/code/principles.pdf). Die fünf Grundprinzipien des APA Ethics Code of Conduct sind:

  1. Wohltätigkeit (beneficence) und Nichtschädigung (nonmaleficence)
  2. Treue und Verantwortung
  3. Integrität
  4. Gerechtigkeit
  5. Respekt vor dem Recht und der Würde des Menschen

Die ethischen Leitlinien der DGPs und des BDP (1998, 2016) orientieren sich an dem APA Ethical Code of Conduct (American Psychological Association, 2017). Nach den Leitlinien der DGPs (2016; 2018) und basierend auf den Überlegungen von Beauchamp und Childress (2008) sind die vier Grundprinzipien ethischen Handelns:

  1. Achtung der Autonomie
  2. Nichtschädigung (nonmaleficience)
  3. Wohltätigkeit (beneficence)
  4. Gerechtigkeit

Unter welchen Umständen ist die Zustimmung einer Ethikkommission erforderlich?

Leider sind die Umstände, unter denen die Zustimmung einer Ethikkommission (EK) / eines Institutional Review Board (IRB) eingeholt werden muss, für psychologische Studien nicht klar definiert. Als erste Orientierung können die Ethikrichtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPS, 2018) und der Leitfaden der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für die Sozial- und Geisteswissenschaften hilfreich sein:

Seitens der DGPs als Berufsvertretung der wissenschaftlich tätigen Psychologinnen und Psychologen gibt es keine verbindliche Verpflichtung, eine ethische Zustimmung der Ethikkommission einzuholen. Da aber nicht nur Drittmittelgeber, sondern auch Zeitschriftenherausgeber die Förderung oder Veröffentlichung vom Vorliegen eines Ethikvotums abhängig machen, ist dies nur von geringer praktischer Relevanz. Die DFG stellt fest, dass eine Studie immer dann ein Ethikvotum benötigt, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hohen psychischen oder physischen Belastungen ausgesetzt sind, nicht vollständig über den Zweck der Studie informiert werden können, Patientinnen und Patienten sind, sich im Verlauf der Studie einer fMRT (funktionelle Magnetresonanztomographie) oder TMS (transkranielle Magnetstimulation) unterziehen. Zu den Zielen des Ethikvotums gehören (unter anderem) die Minimierung der Risiken für die Teilnehmer, die Analyse von Kosten und Nutzen der Studie und die Überprüfung, ob die Einwilligung nach Aufklärung angemessen eingeholt wurde (siehe den Abschnitt über die Einwilligung nach Aufklärung in der Wissensdatenbank). Wenn es bei Ihrer Forschung um Psychopharmaka oder andere Substanzen geht, die zur Behandlung medizinischer Erkrankungen bestimmt sind, fallen diese Substanzen wahrscheinlich unter das Arzneimittelgesetz (AMG) und die Leitlinien für die gute klinische Praxis. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Genehmigung benötigen (z. B. weil Ihre Studie die oben genannten Kriterien nur teilweise erfüllt), wenden Sie sich an die Ethik-Kommission Ihrer Einrichtung und fragen Sie, ob eine Genehmigung erforderlich ist.

Typische Elemente eines Ethikantrags

Die Mindestbestandteile eines Ethikantrags sind drei Dokumente, nämlich die Darstellung des Studienplans, die Teilnehmerinformation und eine Einwilligungserklärung. Nach den Ethikrichtlinien der DGPs (2018) muss die Darstellung des Studienplans eine verständliche Beschreibung des Studienziels und des geplanten Vorgehens enthalten. Dabei müssen insbesondere die Punkte angesprochen werden, die die ethischen Grundsätze betreffen. Eine Vorlage für einen „Antrag auf Stellungnahme durch die Ethikkommission der DGPs“ findet sich in Teil III der Ethikrichtlinien der DGPs (vgl. S. 119). Bei Studienprojekten, für die Drittmittel beantragt werden sollen, muss der vollständige Forschungsantrag eingereicht werden. Die DGPs-Vorlagen für die Teilnehmerinformation und die Einwilligungserklärung sind beim TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen zu finden (weitere Vorlagen für Einwilligungserklärungen siehe auch den Abschnitt Einwilligungserklärungen in der vorliegenden Wissensbasis). Je nach Forschungsprojekt kann auch die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein, z. B. die Einwilligungserklärung für Bild- und/oder Tonaufnahmen oder für bestimmte Forschungsmethoden wie fMRI oder EEG, die Einwilligungserklärung des/der gesetzlichen Vertreter(s), die Einwilligung der einwilligungsunfähigen Person, das Aufklärungsschreiben an die Teilnehmer, wenn es sich um ein Täuschungsexperiment handelt, usw. All diese Dokumente sind von zentraler Bedeutung für die Beurteilung der Ethikkommissionen hinsichtlich der korrekten Anwendung des Freiwilligkeitsprinzips sowie einer ausreichenden Kosten-Nutzen-Abschätzung.

Weitere Ressourcen & Werkzeuge

 

BDP (2016). Berufsethische Richtlinien des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e. V. Hg. v. Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. Berlin.

 

DGPs (2018). Ethisches Handeln in der Psychologischen Forschung. Göttingen: Hogrefe.

 

TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs) – Vorlagen für die Antragstellung: https://zwpd.transmit.de/zwpd-dienstleistungen/zwpd-ethikkommission/vorlagen-antragstellung