Datenzugang

Wie kann man auf Forschungsdaten des FDZ zugreifen?

Das FDZ am ZPID stellt die gesammelten Forschungsdaten für die wissenschaftliche Forschung und Lehre kostenlos zur Verfügung. Die Schritte, um Forschungsdaten vom FDZ am ZPID zu erhalten und zu nutzen, sind einfach.

  1. Voraussetzungen

    Da die vom FDZ am ZPID bereitgestellten Datensätze auch sensible Informationen enthalten, dürfen sie nur für die wissenschaftliche Forschung und Lehre weiterverwendet werden. Die Datensätze können daher nur von Personen bezogen werden, die an einer wissenschaftlichen Einrichtung arbeiten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Datensätze, die zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung gestellt wurden (Freigabestufe 0).

  2. Daten auswählen

    In unserer Datenbank können Sie nach Studien suchen, die für Ihre eigene Forschungsarbeit interessant sein könnten. Die Dokumentation der enthaltenen Studien ist frei zugänglich. Ebenso sind die Codebücher ohne bestimmte Itemformulierungen öffentlich einsehbar. Die Daten selbst und die zugehörigen vollständigen Codebücher (einschließlich etwaiger Itemformulierungen) müssen bestellt werden.

  3. Daten bestellen mit Abschluss eines Datennehmervertrages

    Wenn Sie in unserer Datenbank eine Studie gefunden haben, die Sie interessiert, können Sie den Datensatz bestellen, indem Sie den zugehörigen Datennehmervertrag abschließen. Um den Datennehmervertrag aufzurufen, klicken Sie bitte auf den „Bestellen“-Button, der sich unter der Studie befindet. Mit der Unterzeichnung des Datennehmervertrages erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen des FDZ am ZPID einverstanden. Bitte senden Sie den Vertrag per E-Mail an RDCservice.info@leibniz-psychology.org

  4. Daten erhalten

    Sobald der Vertrag bei uns eingegangen ist, prüfen wir diesen formal und senden Ihnen anschließend einen Download-Link zu, über den Sie die bestellten Daten und die dazugehörigen Codebücher herunterladen können.

  5. special features

    Für Datensätze der Freigabestufe 2 (siehe auch Beschreibung des Freigabestufen-Konzepts) muss das FDZ am ZPID eine Genehmigung der Datenweitergabe vom Datengeber einholen. Falls weitere Informationen zum Zweck der Nachnutzung gewünscht sind, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Das Freigabestufenkonzept

Um die Nutzung von Forschungsdaten für verschiedene Zwecke zu ermöglichen und die zu erfüllenden Zugangskriterien zu definieren, werden Forschungsdatenobjekte und die zugehörigen Dateien drei verschiedenen Freigabestufen zugeordnet. Während alle zu einem Forschungsdatenobjekt gehörenden Metadaten – einschließlich des Kodebuchs – grundsätzlich öffentlich zugänglich sind (es sei denn rechtliche Belange sprechen gegen eine Veröffentlichung), können Forschungsdaten und zugehörige Materialien, die dem Datenschutzrecht unterliegen, gemäß den folgenden Freigabestufen eingesehen und abgerufen werden:


Freigabestufe 0 („freigegeben für die öffentliche Nutzung“):


Weder der Zugang zu den Daten noch deren Nutzung sind in irgendeiner Weise eingeschränkt. Forschungsdaten und zugehörige Materialien (z. B. Code), die in dieser Kategorie zur Verfügung gestellt werden, werden in der Regel durch weit verbreitete Standardlizenzen lizenziert (z. B. CC-BY-SA 4.0), die die öffentliche Nutzung des Inhalts und die damit verbundenen Rechte und Pflichten für Datengebende und Datennutzende regeln. Dateien, die dieser Kategorie zugeordnet sind, können direkt von PsychArchives per Download abgerufen werden. In einigen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass die Forschenden, die die Inhalte zur Verfügung gestellt haben, an deren Nutzung interessiert sind und daher über die beabsichtigte Nutzung informiert werden möchten. Wenn dies der Fall ist, werden die Datennutzenden aufgefordert, den intendierten Verwendungszweck anzugeben, was jedoch optional ist. Dementsprechend können die Datennutzenden diese Aufforderung auch einfach überspringen und ihre Daten direkt herunterladen.


Freigabestufe 1 („freigegeben für die wissenschaftliche Nutzung“):

Die Sekundärnutzung der Inhalte ist durch eine allgemeine Nutzungslizenz auf ausschließlich wissenschaftliche Zwecke beschränkt und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Datennutzenden, die Daten nur für diese Zwecke zu verwenden. Darüber hinaus ist der Nachweis der Zugehörigkeit zu einer wissenschaftlichen Einrichtung und eine kurze Beschreibung des Verwendungszwecks zu erbringen. Mit der Zustimmung des Datennutzenden und dem Nachweis der Zugehörigkeit zu einer wissenschaftlichen Einrichtung sowie einer Beschreibung des Verwendungszwecks werden die Daten für den Download zur Verfügung gestellt.


Freigabestufe 2 („freigegeben für die eingeschränkte wissenschaftliche Nutzung“):


Ähnlich wie bei den Inhalten der Freigabestufe 1 ist der Zugang bzw. die Sekundärnutzung auf ausschließlich wissenschaftliche Zwecke beschränkt. Im Gegensatz zu Inhalten der Freigabestufe 1 wird jedoch kein allgemeiner, für alle wissenschaftlichen Nutzungszwecke geltender Lizenzvertrag zwischen dem Datengebendem und dem Datennutzenden geschlossen. Stattdessen werden individuelle Lizenzvereinbarungen getroffen, die die wissenschaftliche Nutzung der Inhalte weiter spezifizieren und beispielweise die ausdrückliche Zustimmung des Datengebenden für den angegebenen Verwendungszweck erfordern können. Dementsprechend wird der Zugang nur gewährt, wenn der Datennutzende den Lizenzbedingungen zustimmt, einer wissenschaftlichen Einrichtung angehört, eine Beschreibung des Verwendungszwecks vorlegt und der Datengebende der intendierten Nutzung ebenfalls zustimmt. Sind alle durch den individuellen Lizenzvertrag definierten Bedingungen erfüllt, wird der angeforderte Inhalt zum Download freigegeben.

Weiterführende Literatur:

Gollwitzer, M., Abele-Brehm, A., Fiebach, C.J., Ramthun, R., Scheel, A., Schönbrodt, F., & Steinberg,
U. (2021). Management und Bereitstellung von Forschungsdaten in der Psychologie: Überarbeitung der DGPs-Empfehlungen. Psychologische Rundschau, 72(2), 132-46.